
Welche Möglichkeiten der beruflichen Neuorientierung eröffnen sich unter dem Aspekt der intellektuellen Voraussetzung, des allgemeinen Bildungsgrades, der Sehbehinderung und der Motivation des Rehabilitanden?
Zur Beantwortung dieser Frage ergeben sich in der Berufsfindung folgende Schwerpunkte:
- eine augenärztliche eignungsdiagnostische Untersuchung
- eine eignungsdiagnostische psychologische Untersuchung mittels einer auf Sehbehinderte und Blinde abgestimmten Testreihe
- begleitende Einzel- und Gruppengespräche, die zur Erfassung der persönlichen Befindlichkeit und der individuellen Motivation der Rehabilitanden dienen
- die Prüfung der Belastbarkeit, der Konzentrationsfähigkeit sowie der Lernfähigkeit - die Erfassung des Kenntnisstandes in den Kulturtechniken Mathematik und Deutsch
- die Überprüfung der Voraussetzungen zum Erlernen des Maschinenschreibens
- die Überprüfung der taktilen Voraussetzungen zum Erlernen der Brailleschrift (Punktschrift)
- das Kennenlernen und Testen von optischen und elektronischen Hilfsmitteln
- die Überprüfung der Eignung für die verschiedenen Sehbehinderten- und Blindenberufe anhand von Arbeitsproben, zum Beispiel:
- bei noch vorhandenen Arbeitsplätzen:Überprüfung der Möglichkeiten einer individuell behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung (technisch:im Sinne einer Hilfsmittelberatung, inhaltlich:arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahme)
- interessierte Rehabilitanden erhalten die Gelegenheit, stundenweise in der laufenden Ausbildung zu hospitieren
- die Vermittlung von berufskundlichen und sozialrechtlichen Informationen.
Die in der Berufsfindung gewonnen Ergebnisse werden gemeinsam mit dem Rehabilitanden und den Vertretern der Kostenträger ausgewertet. Auf dieser Grundlage wird dann ein Rehabilitationsvorschlag erarbeitet. Die Ergebnisse werden in einem aussagekräftigen Abschlussbericht zusammengefasst und an die entsprechenden Kostenträger gesandt.
Interessierte Rehabilitanden, die sich beruflich neu orientieren wollen, können bereits im Vorfeld der Berufsfindung ein unverbindliches Beratungs- und Informationsgespräch in Anspruch nehmen. Das Ergebnis dieses Gesprächs wird mit dem Einverständnis des Rehabilitanden an den potentiellen Kostenträger gesandt, um den Beginn des Rehabilitationsprozesses zu unterstützen.
letzte Änderung: am 13.04.2007 von Heike Froehlich